Hausratversicherung Vergleich: Was gehört zum Hausrat – und was nicht?
Beim Hausratversicherung Vergleich steht zuerst eine grundlegende Frage: Was ist überhaupt Hausrat? Eine einfache Faustregel lautet: Alles, was du bei einem Umzug mitnehmen würdest, gilt als Hausrat. Dazu zählen Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Sportausrüstung, Schmuck, Bargeld und Kunstgegenstände. Nicht versichert ist das Gebäude selbst – das fällt unter die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Als Mieter brauchst du daher keine Gebäudeversicherung, aber eine Hausratversicherung schützt deinen gesamten Besitz.
Wichtig zu wissen: Auch Sachen, die vorübergehend außerhalb der Wohnung sind, können mitversichert sein. So genannter „Außenschutz" oder „Außenversicherung" greift in vielen Tarifen bei Diebstahl aus dem Auto oder beim Transport. Der Umfang dieses Bausteins variiert jedoch stark – lies hier genau in den Bedingungen nach.
Die richtige Versicherungssumme berechnen – und Unterversicherung vermeiden
Unterversicherung ist der häufigste Fehler beim Abschluss einer Hausratversicherung. Wer seine Wohnungseinrichtung auf 20.000 Euro versichert, obwohl der tatsächliche Wert 50.000 Euro beträgt, erhält im Schadensfall nur einen anteiligen Ersatz. Die Versicherung zahlt dann beispielsweise nur 40 % eines Schadens.
Als Richtwert für die Versicherungssumme empfehlen sich 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer 70-m²-Wohnung wären das 45.500 Euro. Für gut ausgestattete Haushalte mit hochwertiger Elektronik, Designermöbeln oder viel Schmuck empfehlen sich 700 bis 1.000 Euro pro Quadratmeter. Viele Tarife bieten einen Unterversicherungsverzicht an: Wenn du die empfohlene Mindestversicherungssumme wählst, verzichtet der Versicherer darauf, im Schadensfall eine Unterversicherung geltend zu machen. Das ist eine wichtige Absicherung und sollte Standard sein.
Welche Schäden sind standardmäßig versichert?
Der Standardschutz einer Hausratversicherung umfasst folgende Gefahren:
- Einbruchdiebstahl: Einbruch, Aufbruch, Raub in der Wohnung
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Leitungswasser: Rohrbruch, auslaufende Waschmaschinen und Heizungsanlagen
- Sturm und Hagel: Ab Windstärke 8 (ca. 63 km/h)
- Vandalismus nach Einbruch: Zerstörungen, die Einbrecher hinterlassen
Nicht standardmäßig enthalten, aber per Zusatzbaustein buchbar:
- Elementarschäden: Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Lawinen – angesichts des Klimawandels zunehmend relevant
- Fahrraddiebstahl: Oft gegen Aufpreis, manchmal mit Einschränkungen (Schlossnachweis, festes Anschließen)
- Glasbruch: Für Fensterscheiben, Glastische, Ceranfelder
Grobe Fahrlässigkeit – ein häufig unterschätzter Punkt
Ein entscheidender Unterschied zwischen günstigen und hochwertigen Tarifen ist der Umgang mit grob fahrlässig verursachten Schäden. Wer beispielsweise eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt und dadurch ein Feuer auslöst, handelt grob fahrlässig. Günstige Tarife kürzen die Leistung in solchen Fällen erheblich oder lehnen sie ganz ab. Hochwertigere Tarife leisten dagegen auch bei grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang – dieser Baustein wird oft als „Grobe Fahrlässigkeit mitversichert" ausgewiesen.
Typische Alltagssituationen, die als grob fahrlässig eingestuft werden können: Fenster beim Verlassen der Wohnung kipplassen (Einbruch), den Herd anlassen (Brand) oder die Waschmaschine über Nacht laufen lassen (Wasserschaden). Diese Situationen passieren im Alltag schnell – weshalb dieser Schutz in der Praxis besonders wichtig ist.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Neuabschluss?
Einen guten Anlass für den Neuabschluss oder Wechsel einer Hausratversicherung bietet immer ein Umzug. Mit dem neuen Mietvertrag ändert sich auch die Risikozone (Postleitzahl), und bestehende Verträge werden am neuen Wohnort oft zu einem anderen Preis weitergeführt. Außerdem lohnt sich ein Vergleich, wenn dein bestehender Vertrag älter als drei bis fünf Jahre ist – die Tarife auf dem Markt haben sich in dieser Zeit oft deutlich verbessert.
Beim Wechsel solltest du darauf achten, dass der neue Vertrag schon aktiv ist, bevor du den alten kündigst. So entsteht keine Deckungslücke. Die Kündigung beim alten Anbieter muss in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende oder alternativ zum nächsten Beitragsfälligkeitstag erfolgen.
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